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Stärkere Unterstützung für Filialenbauten |
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Saturday, 4. April 2009 |
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Am 1. April trat die Novellierung des Gesetzes vom 8. Dezember 2009 über die finanzielle Unterstützung der Bauten von Soziallokalen, Schutzwohnungen, Übernachtungsplätzen und Obdachlosenheimen in Kraft.
Unter dem Gesichtspunkt einer Organisation des Gemeinen Nutzens sind 3 Änderungen wichtig: - Die Erhöhung des Unterstützungsniveaus um 10% (bis zu 30, 40 und 50% der Kosten – abhängig von der Unternehmensart)
- Die Aufhebung der Bedingung des Grund- oder Objekteigentums (Besitzer können auch die Gemeinde oder ein zwischengemeindlicher Verband sein)
- Einbeziehung der Anschluss- und Geländebewirtschaftungskosten.
Die Novellierung wurde im Gesetzblatt Nr. 39 Pos. 309 veröffentlicht. Bis zum 31. Juli sollen neue Ausführungsvorschriften herausgegeben werden; bis zu ihrer Herausgabe gelten die derzeitigen. |